Aktiengesellschaft (AG)

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Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)?

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist nach schweizerischem Obligationenrecht "eine Gesellschaft mit eigener Firma, deren zum Voraus bestimmtes Kapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien) zerlegt ist und für deren Verbindlichkeiten nur das Gesellschaftsvermögen haftet". Sie ist vergleichbar zu einem Unternehmen in den USA, das die Bezeichnung Inc. oder Corporation trägt, oder einer Public Limited Company (PLC) in Grossbritannien (UK). Die Verwendung der Abkürzung AG nach dem Namen (Firma) eines Unternehmens ist obligatorisch und kommuniziert Investoren und jedem, der mit dem Unternehmen zu tun hat, dass es sich um eine Aktiengesellschaft handelt. 

Wie eine Aktiengesellschaft (AG) funktioniert

Eine AG bezeichnet ein Unternehmen, das Aktien ausgibt. Die Käufer, Besitzer und Eigentümer dieser Aktien haben eine beschränkte Haftung. Das bedeutet, dass sie in der Regel nicht persönlich für Geschäftsverluste haftbar gemacht werden können. Das maximale Verlustrisiko z.B. im Konkursfall ist normalerweise auf den Betrag beschränkt, den sie für die Aktien bezahlt haben. Meist sind sogenannte Publikumsgesellschaften, deren Aktien an der Börse gehandelt werden, gut bekannt. Jedoch ist die Mehrheit der Aktiengesellschaften nicht börsennotiert. 

Informationsvorschriften börsenkotierter Aktiengesellschaften (AG)

Publikumsgesellschaften, deren Aktien börsennotiert sind, haben weitreichendere Informations- und Publizitätsvorschriften als nicht an der Börse kotierte Aktiengesellschaften. Dabei geht es insbesondere darum, die Informationslücke zwischen dem Management und den Aktionären sowie weiteren Anspruchsgruppen zu schliessen. Ein wichtiger Aspekt ist der Anlegerschutz. Anleger und Anlageexperten sollen die Möglichkeit haben, sich über den Geschäftsgang zu informieren. So sind Aktiengesellschaften verpflichtet, regelmässige Berichte an Aktionäre und potenzielle Aktionäre über ihre tatsächliche finanzielle Gesundheit zu veröffentlichen. So müssen börsenkotierte Unternehmen beispielsweise einen jährlichen, geprüften Jahresabschluss veröffentlichen, inklusive des jeweiligen Berichtes einer unabhängigen Revisionsstelle. Dieser muss spätestens vier Monate nach dem Jahresabschluss veröffentlicht werden. Zusätzlich muss ein Halbjahresbericht veröffentlicht werden, der zwar nicht geprüft sein muss, aber grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie der Jahresbericht erfüllen muss. Der Halbjahresbericht muss innert drei Monaten nach Abschlussdatum des Zwischenabschlusses veröffentlicht werden. 

Vorteile und Nachteile einer Aktiengesellschaft (AG)

Ein grosser Vorteil der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) besteht darin, dass sich die Möglichkeit bietet, Kapital durch die Ausgabe von Aktien zu beschaffen. Eine Kotierung an einer öffentlichen Börse sorgt zudem für zusätzliche Aufmerksamkeit von weiteren Markt teilnehmenden wie Privatanlegern, professionellen Händlern und Investmentfonds. Das führt wiederum in der Regel zu einem besseren Zugang zu Kapital für Investitionen in das Unternehmen als bei einer privat gehaltenen Aktiengesellschaft.


Andererseits ist eine kotierte Aktiengesellschaft viel stärker reguliert. Sie müssen Generalversammlungen abhalten, die Publikumsaktionären offenstehen, und sind zu höheren Transparenzstandards bei der Rechnungslegung verpflichtet (siehe auch Informationsvorschriften börsenkotierter Aktiengesellschaften). Da sie öffentlich käuflich sind, sind sie auch anfällig für Druck von aktivistischen Aktionären und können Ziel von Übernahmeangeboten durch Konkurrenten werden

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