Vermittlungsgebühr

Möchten Sie Geld investieren? Sprechen Sie mit einem Experten:

Termin vereinbaren

Die Vermittlungsgebühr ist eine Entlöhnung die an einen Vermittler bezahlt wird. Ein Vermittler entdeckt ein Geschäft und macht eine andere Partei darauf aufmerksam. Ein Vermittler ist also das Verbindungsglied zwischen Nachfrage und Angebot. Ohne den Vermittler wäre die andere Partei vermutlich nicht auf das Geschäft gestossen und somit hat der Vermittler eine Vergütung verdient.


Die Bedingungen für eine Vermittlungsgebühr können je nach Geschäft unterschiedlich sein. Bezahlt wird die Vermittlungsgebühr entweder vom Käufer oder vom Verkäufer. Die Auszahlung ist in der Regel ein Prozentsatz des abgeschlossenen Verkaufs.


Die Vermittlungsgebühr kann auch als Anreiz verwendet werden. Mit der Bezahlung, beziehungsweise dem Vorteil für den Vermittler, steigt auch dessen Anreiz Kunden an Unternehmen zu vermitteln. Für solche Vereinbarungen sind generell keine Verträge notwendig, jedoch kann ein Vertrag bei langfristigen Beziehungen vorteilhaft sein. In einigen Fällen wird die Vermittlungsgebühr in Form eines Geschenkes beglichen, da es keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung gibt. Damit unterscheidet sich die Vermittlungsgebühr von der Servicegebühr.

Vermittlungsgebühren gibt es in vielen Formen. Im Folgenden sind einige Beispiele genannt:


  • Die Vermittlungsgebühr kann in Geschäften enthalten sein. Dies ist der Fall, wenn ein Unternehmen bestimmte Produkte von einem anderen Unternehmen bezieht.
  • Kreditvermittler, die auf die Vermittlung von Krediten an Kreditinstitute spezialisiert sind, werden durch die Vermittlungsgebühr bezahlt.
  • Vermittlungsgebühren werden auch bei einer erfolgreichen Auktion fällig.
  • Airlines zahlen an Online-Portale, die ihre Flüge verkaufen bestimmte Vermittlungsgebühren. Die Kosten fallen auch an, wenn der Flug nicht stattfindet.
  • Ein Makler kann eine Maklerprovision oder Maklercourtage für die Vermittlung von Immobilien verlangen.

Vermittlungsgebühren oder Provisionen können dann problematisch sein, wenn ein Vermittler als Berater auftritt. Gerade im Versicherungsgeschäft, aber auch bei der Vermittlung von Anlagefonds treten oftmals Vermittler als «unabhängige Berater» auf. Diese Bezeichnung ist jedoch häufig fehl am Platz, denn wenn ein Grossteil der Einnahmen eines solchen Vermittlers auf Vermittlungsgebühren bzw. Provisionen beruht, ist ein solcher Vermittler weder unabhängig noch ein Berater. Vielmehr ist ein Vermittler dann sehr wohl abhängig, nämlich von den Einnahmen durch die Vermittlungsgebühr und mehr Verkäufer als Berater. Es besteht ein Interessenkonflikt zwischen den Kundeninteressen und den Interessen des Anbieters zwischen welchen der Vermittler den Kontakt herstellt. Daher ist Vorsicht geboten, wenn der Vermittler die «Beratung» für den Kunden kostenlos anbietet und sein einziges Einkommen via Vermittlungsgebühren bzw. Provisionen eines Unternehmens generiert wird. Besonders oft ist dies in der Schweiz bei gemischten (Todesfall/Invalidität gemischt mit Fondssparen) Lebensversicherungen in der Säule 3a (freiwilliges Vorsorgesparen) zu beobachten, wo aufgrund langer Laufzeiten oftmals sehr hohe Provisionen ausbezahlt werden. Aber auch bei gewissen Anlagefonds sind solche Vermittlungsgebühren noch anzutreffen, welche dann meist über einen Ausgabeaufschlag finanziert werden, der vom Käufer des Fonds bezahlt wird.


Gerade bei Anlagelösungen zahlt es sich aus eine unabhängige Anlageberatung in Anspruch zu nehmen, bei welcher der Berater auf jegliche Retrozessionen, d. h. allfällige Vergütungen wie Vermittlungsgebühren, Provisionen, Kick-backs oder Finder’s fees verzichtet, um seine Unabhängigkeit zu wahren. Unabhängige Berater weisen im Idealfall von Anfang an ihre Gebühren transparent aus. Somit weiss die Kundschaft was sie bei den Kosten erwartet und kann eine Abwägung zwischen Kosten und Nutzen vornehmen.

Möchten Sie Geld investieren?


Kontaktieren Sie einen Experten.

Das erste Gespräch ist natürlich kostenlos:

Termin vereinbaren
Share by: